In dieser Rubrik finden Sie informative Beiträge zu aktuellen Rechtsurteilen aus Deutschland, Europa und der Welt. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen.
Fünf aktuelle ausgewählte Änderungen im deutschen Recht mit Auswirkung auf in- und ausländisches Betriebs- und Privatvermögen sowie Gestaltungen zur Vermögensverwaltung bzw. Nachfolgeplanung.
Der Bundesgerichtshof hat in der sogenannten Facebook-Entscheidung vom 12. Juli 2018, AZ: III ZR 183/17, den Anspruch der Erben des Kontoinhabers eines sozialen Netzwerks (im konkreten einem Fall Facebook-Konto) auf Zugang zu diesem Konto bzw. zur Verfügungstellung der Passworte oder Kennworte bestätigt.
Zum Stichwort „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ (auch AGB) gehört es seit langem zum Standardwissen der Wirtschaft, dass allgemeine Geschäftsbedingungen (das sogenannte „Kleingedruckte“) wirksam in Vertragsvereinbarungen einbezogen sein müssen, um Geltung zu beanspruchen.
Vielen Ausländern ist nicht bewusst, dass sie in Deutschland nicht nur mit ihrem Einkommen, sondern nach § 2 ErbStG in Deutschland auch dann mit der in irgendwelchen anderen Staaten der Welt angesiedelten Vermögensmasse der inländischen Erbschaftsteuerpflicht unterfallen, wenn ein sogenannter Inlandsbezug gegeben ist.
Das Nominalvermögen ist Stand Januar 2023 im Vergleich zu dem Stand 2010 inflationsbedingt um etwa 20 % angewachsen. Demgegenüber sind die Freibeträge bei der Erbschaftsteuer seit 2009 unverändert geblieben. Geändert worden sind jedoch zum 01.01.2023 die Bewertungsvorschriften für Grundbesitzvermögen.